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Leserbrief Berner Landbote 9. September 2021 zur Abstimmung vom 26. September, Klimaschutz-Artikel in die Berner Verfassung

Gerade im Kanton Bern werden wir mit den Auswirkungen des Klimawandels besonders konfrontiert denn im Alpenraum steigen die Temperaturen überdurchschnittlich, mit Folgen für die Sicherheit und den Tourismus. Instabile Hänge bedrohen Siedlungen und Infrastrukturen, Bergstürze, Lawinen, Murgänge und Überschwemmungen nehmen zu. Andererseits betreffen die Auswirkungen des Klimawandels auch stark die Landwirtschaft und damit den Agrarkanton Bern. Nicht zu vergessen die gesundheitlichen Folgen von Hitzesommern für die Bevölkerung und der volkswirtschaftliche Schaden durch Starkniederschläge und Überschwemmungen. Mit dem Klimaschutzartikel in der kantonalen Verfassung können wir die Grundlagen für den kantonalen und kommunalen Klimaschutz, die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel und die Schadensbewältigung der Folgen des Klimawandels schaffen. Mit dem Ziel, klimaneutral bis spätestens 2050, wird eine konkrete Vorgabe gesetzt, die im Einklang mit den Zielen der Weltengemeinschaft steht. Die Vorgaben sind vielleicht etwas behäbig und nicht visionär, aber sie gehen in die richtige Richtung und geben der Wirtschaft Perspektiven und ermöglichen eine sozial- und umweltverträgliche Anpassung. Mit weiterem Zuwarten riskieren wir später kurzfristige und einschneidende Massnahmen ergreifen zu müssen, die uns sehr teuer zu stehen kommen werden. Sagen wir darum jetzt ja, zu einem klaren Ziel und den Rahmenbedingungen und gehen dann überlegt und zielstrebig die Umsetzung in Kanton und Gemeinden an.

Dr. Andreas Wiesmann, Physiker, Gemeindeparlament Münsingen